Allgemeine Verkaufsbedingungen von Cruso srl

mit Sitz und Verwaltungssitz in Belgien


ARTIKEL 1 - GELTUNGSBEREICH DER ALLGEMEINEN VERKAUFSBEDINGUNGEN


1. Alle Produkte, die von der Firma Cruso, im folgenden als "Lieferant" bezeichnet, angeboten werden, sowie alle Verkaufs- oder Entwicklungsverträge, die von ihr im Hinblick auf die Lieferung von Produkten oder die Ausführung von Projekten oder Spezialaufträgen abgeschlossen werden, ainsi que tous les rapports de droit entre le fournisseur et le client, sont exclusivement régis par les présentes conditions générales de vente. Der Kunde verzichtet auf die Geltung seiner eigenen Allgemeinen Verkaufsbedingungen.

2. Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten auch für Ergänzungen zu Projekten oder Sonderbestellungen und Auftragsfahrern.

3. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Klauseln dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit der anderen Vertragsklauseln.


ARTIKEL 2 - ANGEBOTE, PREISLISTEN, BESTELLUNGEN, BESTELLBESTÄTIGUNGEN


1. Alle Angebote und Preislisten werden ohne vertragliche Verpflichtung übermittelt. Bestellungen beim Lieferanten sind nur gültig und gelten als angenommen, wenn sie vom Lieferanten bestätigt werden.

2. Besondere Verkaufsbedingungen gelten nur, wenn sie vom Lieferanten in der Auftragsbestätigung oder einem anderen mit der Bestellung verbundenen Dokument ausdrücklich erwähnt werden. Die letzte Erwähnung einer besonderen Bedingung am Dokumentdatum ist die vorherrschende.

3. Vom Lieferanten bereitgestellte Dokumente, insbesondere Kataloge, Muster, Fotos, Pläne, Abmessungen, technische Merkmale usw. dienen nur zur Information; Alle Produktspezifikationen können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Der Kunde wird bei der Bestätigung seiner Bestellung sicherstellen, dass die Version der ihm zur Verfügung stehenden Informationen auf dem neuesten Stand ist.

4. Alle Dokumente, Kataloge, Muster, Prototypen usw. vom Lieferanten bereitgestellte sind und bleiben Eigentum des Lieferanten. Sie können nur verwendet werden, um den Verkauf der Produkte des Lieferanten zu fördern. Das Urheberrecht bleibt Eigentum des Lieferanten. Die Vervielfältigung oder Rechte, auch auszugsweise, der übermittelten Informationen bedarf der schriftlichen Zuständigkeiten des Inhaltsers. Alle diese Dokumente müssen auf Anfrage zurückgesandt werden. Der Kunde hat zu erwarten, dass Mitbewerber oder im Namen von Mitbewerbern handelnde Personen keinen Zugang zu diesen Dokumenten haben.

5. Die Maße in unseren Werbe- oder Handelsdokumenten und in unseren Skizzen sind Außenmaße.


ARTIKEL 3 - LIEFERZEIT UND LIEFERORT


1. Unter "Lieferzeitraum" ist der Zeitraum zu verstehen, der für die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen vorgesehen ist. Die Lieferfrist beginnt zu laufen, sobald der Lieferant die Bestellung bestätigt hat, über alle Dokumente und Informationen verfügt, die der Kunde ihm geben muss, und die vollständige Zahlung für die Bestellung erhalten hat. Gegebenenfalls, wenn der Lieferant die im Vertrag und / oder in den Sonderbedingungen oder in den mit dem Kunden vor der Bestellung vereinbarten besonderen Zahlungsbedingungen vorgesehenen Vorauszahlungen oder Anzahlungen erhalten hat. Bei Verwendung von Stoffen, Kunstledern oder Ledern des Kunden beginnt die Lieferfrist mit dem Eingang dieser Waren beim Lieferanten und der Zahlung der Bestellung.

2. Die Liefertermine oder -zeiten sind Richtwerte.

3. Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferadresse bei der Bestätigung der Bestellung schriftlich anzugeben. Im Falle einer Adressänderung gegenüber einer früheren Bestellung ist der Kunde verpflichtet, diese unverzüglich anzugeben. Standardmäßig verwendet der Lieferant die letzte bekannte Adresse für den Kunden, auch wenn es sich um unterschiedliche Projekte handelt. Diese Adresse ist in einem Dokument enthalten, das mit der Bestellung verknüpft ist und vom Lieferanten gesendet wird (Kostenvoranschlag, Bestellformular oder Rechnung). Das Fehlen von Anmerkungen innerhalb von 24 Stunden zu der Lieferadresse, die auf dem letzten vom Unternehmen gesendeten Dokument angegeben ist (Kostenvoranschlag, Bestellformular oder Rechnung), gilt als Annahme der Lieferadresse durch den Kunden und des Gutscheins für den Versand. Wenn diese Adresse später geändert werden muss, trägt der Kunde die möglichen Kosten für die Änderung und Rückführung bereits versendeter Waren.

4. Die Lieferfrist verlängert sich um einen Zeitraum, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, beispielsweise bei Nichtzahlung einer überfälligen Rechnung, Überziehungskrediten, unvollständigen Auftragsspezifikationen. vom Kunden.

5. Nimmt der Kunde die Ware nicht innerhalb von 5 Tagen nach der Bereitstellung entgegen oder ändert sich die Lieferwoche, so ist der Lieferant berechtigt, die Ware auf Kosten und Risiko des Kunden zu lagern.

6. Bei Lieferung durch den Lieferanten ist der Kunde verpflichtet, Lieferungen vollständig zu den vereinbarten Terminen oder während der normalen Geschäftszeiten des Kunden anzunehmen.

7. Der Empfang durch den Kunden (oder seinen Vertreter) muss zum Zeitpunkt der Lieferung erfolgen.

8. Sofern in der Auftragsbestätigung nicht anders angegeben, erfolgt die Lieferung am Entladedock oder vor der Haustür des Kunden.

9. Wenn die Lieferung einen Montageservice umfasst, ist der Kunde verpflichtet, die Ware zum Zeitpunkt der Lieferung anzunehmen und die Ware unter seiner Verantwortung zu lagern. Das Unternehmen kann nicht für Schäden an Waren verantwortlich gemacht werden, die nach Lieferung der Waren entstehen. Der Kunde übernimmt die volle Verantwortung für die Waren, die sich auf der Entladestation oder vor der Haustür befinden.


ARTIKEL 4 - PREISE


1. Alle Preise verstehen sich ohne der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preislisten von Cruso geben den Verkaufspreis für den Endkunden an. Der Kaufpreis des Kunden von Cruso wird von Fall zu Fall vereinbart. Der ausgehandelte Kaufpreis definiert den "Bestellbetrag".

2. Wenn der Gesamtbetrag einer Bestellung (einschließlich aller Steuern und Kosten) einen Grenzwert überschreitet, der für jedes vom Lieferanten abgedeckte geografische Gebiet festgelegt wurde, ist die Lieferung dieser Bestellung zu Hause kostenlos, solange die bestellung geliefert werden kann innerhalb der vom Lieferanten angekündigte Frist an einem einzigen Lieferort, am Entladedock oder vor der Haustür. Unterhalb dieses Grenzwertes gelten die Preise als "ab Werk". Wenn der Kunde geliefert werden möchte, berücksichtigt der Lieferant einen Transportzuschlag, der nach dem geografischen Gebiet berechnet wird. Der Lieferant behält sich das Recht vor, einen zusätzlichen Transport für Lieferungen an Dritte oder für Änderungen der Lieferadresse anzufordern, die 8 Tage nach Absendung der Auftragsbestätigung eingegangen sind.

3. Die für eine Bestellung berechneten Preise verpflichten den Hersteller nicht, diese für eine Nachbestellung und/oder eine Nachlieferung aufrechtzuerhalten.

4. Die Preise enthalten keine zusätzlichen kundenspezifischen Verpackungs- und Etikettierungskosten.


ARTIKEL 5 - ZAHLUNGSBEDINGUNGEN


1. Die Zahlung ist für alle vom Kunden bestätigten Bestellungen fällig. Jede Bestellung gilt als vom Kunden bestätigt, wenn der Lieferant einen schriftlichen Austausch oder eine Online-Bestellbestätigung erhalten hat. Jede Stornierung oder Änderung nach Bestätigung durch den Kunden unterliegt Artikel 7 KÜNDIGUNG / KÜNDIGUNG DER BESTELLUNG.

2. Für Bestellungen über 5.000 € ist eine Anzahlung in Höhe von 40% des Bestellbetrags zu leisten.

3. Sofern nicht anders angegeben oder schriftlich vereinbart, muss die Zahlung spätestens zum Zeitpunkt des Versands der Lieferung erfolgen.

4. Im Falle einer verspäteten Zahlung und nach einer formellen Mitteilung, die eine zusätzliche Frist von 15 Tagen ohne Wirkung gewährt, werden dem Kunden vom Fälligkeitsdatum bis zur Gehaltsabrechnung Zinsen in Höhe von 15% pro Jahr geschuldet. vollständig.

. Der Lieferant ist berechtigt, zusätzlich zum Kapital und den fälligen Zinsen die Erstattung aller Inkassokosten zu verlangen, die aufgrund einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Nichtzahlung entstehen. Die außergerichtlichen Kosten betragen mindestens 15% des Kapitals bei einem Mindestbetrag von 250 €. Diese Gebühren sind bei verspäteter Zahlung im Sinne von Absatz 3 zu zahlen.

6. Der Lieferant kann der Bestellung seiner Wahl eine vom Kunden erhaltene Zahlung zuordnen; insbesondere wenn bei anderen Bestellungen fällige Beträge noch nicht eingezogen wurden.


ARTIKEL 6 - SONSTIGE DIENSTLEISTUNGEN


1. Die anderen Dienstleistungen beziehen sich auf andere Dienstleistungen als die Lieferung von Waren, die von einem Dritten oder einem Subunternehmer des Lieferanten ausgeführt werden (Montage usw.). Diese anderen Dienstleistungen werden unter der ausschließlichen Verantwortung des Dienstleisters erbracht.

2. Sofern der Kunde nicht ausdrücklich dies wünscht, akzeptiert der Kunde die Wahl des Dienstleisters für die anderen Dienste und delegiert sie an den Lieferanten. Wenn der Lieferant in einem Dokument im Zusammenhang mit der Bestellung (Kostenvoranschlag, Bestellung, Rechnung) einen anderen Service separat erwähnt, kann der Lieferant nicht für einen Fehler des betreffenden Dienstleisters verantwortlich gemacht werden. Der Lieferant ist nur zur Zahlung der Leistungen verpflichtet, die erbracht werden, wenn der Kunde die Ware erhalten hat und jede der Parteien und Dienstleister ihren Verpflichtungen nachgekommen ist und die erforderlichen Informationen an den Lieferanten übermittelt wurden.

3. Der Warentransport gilt immer als von einem Dritten oder dem Subunternehmer des Lieferanten durchgeführt, ohne dass dies in einem mit der Bestellung verknüpften Dokument (Kostenvoranschlag, Bestellung, Rechnung) als solches gesondert angegeben werden muss.


ARTIKEL 7 - RESERVIERUNG DES EIGENTUMS


1. Die Übertragung des Eigentums an der Ware vom Lieferanten auf den Kunden erfolgt zum Zeitpunkt der 1. Zahlung, die in den besonderen Bedingungen der Bestellung oder der für den Kunden nach vorheriger Vereinbarung geltenden Zahlung vorgesehen ist. Andernfalls zum Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung der Rechnungen für diese Waren. Und in allen Fällen, wenn die Ware dem Spediteur anvertraut wird. Daraus folgt, dass der Kunde die Wahl des Beförderers an den Lieferanten delegiert, der nur für Schäden im Zusammenhang mit dem Transport und die Folgen der damit verbundenen Verzögerungen im Rahmen der tatsächlich vom Beförderer erhaltenen Entschädigung gemäß den Bestimmungen des Artikels verantwortlich ist 9 TRÄGER / ZWISCHENHÄNDLER.

2. Im Falle einer Beschädigung der Ware oder eines vor Eingang der Bestellung eingetretenen Mangels behält sich der Kunde das Recht vor, die Ware nicht zu erhalten (siehe Artikel 8 EMPFANG, ANNAHME), behält jedoch das Eigentum, wenn die Bedingungen des Eigentumsübergangs erfüllt sind.

3. Bei Nichtzahlung, auch nur teilweise, über das Fälligkeitsdatum hinaus, ist der Lieferant berechtigt, die nicht bezahlte Ware ohne formelle Mitteilung oder Zahlungsaufforderung zurückzunehmen, unabhängig vom Standort der Ware.

4. Si les marchandises n’ont pas été expédiées, et conformément aux autres disposition du présent document, le fournisseur peut reprendre possession des marchandises moyennant le remboursement des montants réglés par le client sur la commande.

5. Solange der Eigentumsvorbehalt gilt, überträgt der Kunde dem Lieferanten das Pfandrecht seines Verkäufers am Verkaufspreis. Der Kunde verpflichtet sich, die vom Lieferanten verkauften Waren nur durch Anwendung einer Eigentumsvorbehaltsklausel mit dem gleichen Inhalt wie in diesem Artikel 6 weiterzuverkaufen. Der Kunde überträgt dem Lieferanten in jedem Fall seine gesetzlichen Rechte, die werden ihm in seiner Eigenschaft als Verkäufer gegenüber seinem Kunden / Käufer übertragen.


ARTIKEL 8 - KÜNDIGUNG / KÜNDIGUNG DER BESTELLUNG


1. Eine Bestellung gilt als bindend, sobald sie vom Lieferanten bestätigt wird. Stornierungen oder Änderungen von Bestellungen müssen vom Kunden schriftlich erfolgen. Stornierungsgebühren werden dem Kunden basierend auf der Zeit berechnet, die zwischen Auftragsbestätigung und Stornierung verstrichen ist.

- Stornierung oder Änderung eine Woche vor Lieferung: 100% des Bestellbetrags

- Stornierung oder Änderung zwei Wochen vor Lieferung: 50% des Bestellbetrags

- Stornierung oder Änderung drei Wochen vor Lieferung: 25% des Bestellbetrags

- Stornierung oder Änderung vier Wochen oder länger vor Lieferung: 10% des Bestellbetrags

Die Mindeststornierungsgebühr beträgt 110,00 €.

2. Für den Fall, dass eine vertragsgemäße und spezifikationsgerechte Leistung aus Gründen, die nicht dem Lieferanten zuzurechnen sind (z. B. Insolvenz- oder Produktionsprobleme seiner eigenen Lieferanten) oder höherer Gewalt, nicht mehr vernünftigerweise zu erwarten ist, Der Lieferant behält sich das Recht vor, den Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen, ohne für eine Entschädigung oder Garantie haftbar zu sein.

3. Sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, betragen die vom Kunden zu zahlenden maximalen Entschädigungen oder Garantien 20% des Gesamtbetrags der Bestellung (ohne Steuern und Nebenkosten).


ARTIKEL 9 - EMPFANG, ANNAHME


1. Jeder, der am Lieferort anwesend ist und seine Zustimmung erteilt, gilt als Vertreter des Kunden. Der Kunde (oder sein Vertreter) muss bei der Lieferung der Ware anwesend sein. Der Empfang durch den Kunden (oder seinen Vertreter) muss zum Zeitpunkt der Lieferung erfolgen. Die Inspektion und das Öffnen von Kartons, die die Inspektion des Empfangs ermöglichen, erfolgt unter der Verantwortung des Kunden.

2. Nach Erhalt der Ware gelten sie als vollständig und vertragsgemäß angenommen, es sei denn, der Kunde teilt seine Annahmeverweigerung und die detaillierten Gründe für seine Ablehnung innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Lieferung schriftlich mit.

3. Reklamationen bezüglich offensichtlicher Mängel, die die gelieferte Ware betreffen, sind dem Lieferanten innerhalb von 14 Kalendertagen nach ihrer Lieferung schriftlich vorzulegen und mit einer Kopie des Lieferscheins sowie einer genauen Beschreibung zu versehen. die Art und die Gründe für die Beschwerden. Wenn der Lieferant die Reklamation für gerechtfertigt hält, wird er entweder die Reparatur oder den Austausch der betreffenden fehlerhaften Waren oder Teile oder eine Preissenkung vornehmen.

4. Mängel, die in einem Teil der gelieferten Ware festgestellt wurden, berechtigen den Kunden nicht, alle gelieferten Waren abzulehnen.


ARTIKEL 10 - SPEDITEURE / VERMITTLER


1. Die Spediteure müssen die Waren annehmen, wenn sie durch ein schriftliches Dokument abgeholt werden oder wenn dies nicht durch ein Foto erfolgt. Wenn während der Entfernung keine Anmerkungen oder kein schriftliches Dokument vorliegen, gilt das Produkt als frei von offensichtlichen Mängeln und als konform und frei von Schäden im Zusammenhang mit Lagerung und Transport. Mit Unterstützung des Spediteurs übernimmt dieser die volle Verantwortung für Schäden, die während des Transports entstehen, bis er an der mit dem Spediteur vereinbarten endgültigen Lieferadresse eingeht.

2. Im Schadensfall verpflichtet sich der Spediteur, dem Unternehmen alle in seinem Versicherungsschutz vorgesehenen Beträge zu erstatten, einschließlich der Kosten für die Schadensbewältigung, den Transport und den Austausch von Teilen sowie etwaiger geltend gemachter Kosten durch den Kunden. Letzterer zahlt standardmäßig den Transport, der für die Rücksendung defekter Teile, den Austausch oder die Reparatur erforderlich ist.

3. Jeder Kunde, Handelsvermittler, Händler oder Spediteur gilt als Spediteur ab der Lieferadresse, die der Lieferant in der an den Kunden gesendeten endgültigen Rechnung (oder, falls nicht im Bestellformular angegeben) angegeben hat. Das Fehlen von Anmerkungen innerhalb von 24 Stunden zu der im letzten Dokument angegebenen Lieferadresse (Kostenvoranschlag, Bestellung oder Rechnung) gilt als Annahme der Lieferadresse durch den Kunden.


ARTIKEL 11 - FÖRDERUNGEN


1. Preisaktionen, die außerhalb der Verkaufsperioden angezeigt werden, sind für Vermittler verboten, die ihre Waren online verkaufen möchten.

2. Sofern nicht schriftlich vereinbart, beträgt die maximal zulässige Dauer von Werbeaktionen zu Preisen, die in Geschäften (oder online) angezeigt werden, alle 6 Monate zwei aufeinanderfolgende Wochen.

3. Jedem kommerziellen Vermittler oder Händler ist es untersagt, Werbeaktionen oder Transaktionen mit einer Reduzierung des empfohlenen Preises um mehr als 25% durchzuführen, ohne den Lieferanten zu informieren.


ARTIKEL 12 - VERANTWORTLICHKEIT, GARANTIE


1. Der Lieferant lehnt jede Verantwortung im Falle von Betriebsschäden oder indirekten Schäden (Produktschäden), Körperverletzungen und Schäden an Dritten ab.

2. Der Lieferant gewährt zusätzlich zu der zweijährigen gesetzlichen Garantie für das ordnungsgemäße Funktionieren folgende Garantien:

a) 8 Tage auf Stoffen (Risse, Webfehler, Farbunterschiede usw.),

b) 8 Tage für Schäden während des Transports (Kratzer, Verformung des Korpus usw.),

c) 6 Monate auf korpus (Federn, Polsterung),

d) 6 Monate bei Gewebedefekten (Farbveränderung, Verfärbung usw.).

3. Der Lieferant übernimmt keine Verantwortung für Schäden, Kosten und Zinsen, die direkt oder indirekt durch einen Mangel an der gelieferten Ware verursacht werden, wenn zum Zeitpunkt der Markteinführung der Ware durch den Lieferanten die Stand der Technik nicht vorliegt um das Vorhandensein des genannten Mangels festzustellen.

4. Der Lieferant gewährt eine Reparatur- oder Ersatzgarantie innerhalb der in Absatz 2 festgelegten Fristen.

5. Der Lieferant bietet Produkte aus Elementen natürlichen Ursprungs (Holzarten, Leder usw.) an. Es ist normal, dass diese Artikel von Stück zu Stück und von Exemplar zu Exemplar, bei demselben Produkt oder bei derselben Lieferung erhebliche Unterschiede in Farben und Mustern aufweisen.

6. Die vom Lieferanten angebotene Garantie deckt keine Änderungen ab, die durch unsachgemäße Verwendung des Produkts (z. B. durch die Verwendung ungeeigneter Reinigungsprodukte oder durch scharfe Gegenstände usw. verursachte Schäden), durch eine Behandlung oder Änderung des Produkts durch verursacht wurden Exposition gegenüber Sonnenlicht, Exposition gegenüber Feuchtigkeit oder Temperatur, die in einer Innenwohnung zu variabel oder ungewöhnlich ist. Verwendung oder Lagerung in Waschräumen,

Wohnungen, die nicht regelmäßig beheizt werden, Keller, im Freien und in Bereichen mit ähnlichen Eigenschaften sind nicht geeignet. Der Kunde muss den Endverbraucher über diese Verschlechterungsrisiken informieren, damit er bei der Konservierung der Produkte mit gebührender Sorgfalt vorgehen kann. Ebenso gilt die Garantie nicht für: natürliche Abnutzung, Verschmutzung sowie geringfügige Abweichungen in Farbe und Struktur im Vergleich zum vorhandenen Muster.

7. Die Beständigkeit gegen Schläge und mechanische Beanspruchungen entspricht den normativen Anforderungen an die Beständigkeit gegen Ermüdung. Der Lieferant kann keine Leistung garantieren, die über diesen natürlichen Widerstand hinausgeht. Einige Holzarten und bestimmte Lederarten sind wesentlich empfindlicher als andere.

8. Die Abmessungen und das Erscheinungsbild der in den Katalogen und Preislisten aufgeführten Produkte variieren von Exemplar zu Exemplar und entsprechen mit gewissen Abweichungen den Spezifikationen.

9. Der Lieferant ist berechtigt, Waren mit Abweichungen von den gezeigten und beschriebenen Modellen zu liefern. Änderungen aufgrund von Verbesserungen in der Produktion und / oder im technischen Fortschritt führen zu keinen Beschwerden.

10. Versteckte Mängel müssen dem Lieferanten mitgeteilt werden, sobald sie festgestellt wurden und innerhalb der Garantiezeit.

11. Eventuelle Farb- und / oder Strukturunterschiede bei Reparatur oder Lieferung von Ersatzteilen sind vom Kunden zu akzeptieren.

12. Die Kosten für die Verbesserung eines vom Kunden gelieferten Produkts trägt der Lieferant erst nach vorheriger Genehmigung.

13. Jede Reklamation muss schriftlich beim Lieferanten eingereicht und mit den für eine Ferndiagnose erforderlichen Dokumenten und Fotos versehen werden. Der Kunde ist gegenüber seinem eigenen Kunden oder dem Endverbraucher verantwortlich.


ARTIKEL 13 - RECHTSSTREITIGKEITEN

Im Streitfall sind nur die Gerichte des belgischen Gerichtsbezirks zuständig. Es gilt nur belgisches Recht.